Barrierefreie Websites nach BFSG

Seit 28. Juni 2025 gesetzliche Pflicht für B2C-Websites und -Shops. Wir prüfen, schulen und begleiten die Umsetzung nach WCAG 2.1 und EN 301 549. Aus München.

Audit ab 3.200 € · Schulungen ab 1.500 € · Beratung ab 500 €/Monat · Abmahnschutz

BFSG ist Pflicht. Und Abmahnungen rollen an

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 alle Anbieter, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen (B2C), ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Grundlage: WCAG 2.1 AA und EN 301 549.

Wir helfen bei der Umsetzung in vier Bausteinen: Audit, Schulung, Beratung, Umsetzung. Der Basisstundensatz beträgt 173 € (zzgl. MwSt.). Beratungskontingente starten ab 500 €/Monat.

Unsere Bausteine: Barrierefreiheit herstellen

Baustein 1: Audit Website

3.200 € zzgl. MwSt.

  • Automatische und manuelle Prüfung
  • Manueller Tastatur-Test (Fokus, Tab-Reihenfolge)
  • Fehler-Report mit Bewertung und Erläuterung
  • Gemeinsame Report-Besprechung (je ca. 1 h)
  • Handlungsempfehlungen, priorisiert
  • Umfang: 5–6 Einzelseiten bzw. Seitentypen
  • Wiederholter Test: 40 % Rabatt

️ Baustein 2: Audit E-Commerce-Shop

4.500 € zzgl. MwSt.

  • Alle Leistungen aus Baustein 1
  • Zusätzlich: Warenkorb-, Checkout- und Bestellprozess
  • Produkt-Filter und Kategorien-Navigation
  • Produkt-Detailseiten und Varianten-Auswahl
  • Zahlungsprozess und Bestellbestätigung
  • Umfang: 5–6 Seitentypen inkl. Conversion-Flow
  • Wiederholter Test: 40 % Rabatt

Baustein 3: Schulungen

je 1.500 € zzgl. MwSt.

  • Für Agenturen: Barrierefreie Projektumsetzung
  • Für Website-/Shop-Betreiber: Verantwortung und Redaktion
  • Für Redaktionen: Barrierefreies Content-Schreiben
  • Je halbtägig (4 h), bis 10 Teilnehmer
  • Online oder vor Ort in München
  • Schulungsunterlagen inklusive

Baustein 4: Beratungskontingent

ab 500 €/Mo zzgl. MwSt.

  • Zwei Beratungsstunden pro Monat inklusive
  • Zusätzliche Stunden: 134 €/h (reduziert)
  • Beratung zu EN 301 549 und WCAG 2.1
  • Mindestlaufzeit 3 Monate
  • Monatlich kündbar nach Mindestlaufzeit
  • Ideal für laufende BFSG-Umsetzungsprojekte

Wen das BFSG betrifft

Online-Shops (B2C)

Jeder Webshop mit Endkunden-Verkauf ist seit 28.06.2025 verpflichtet. Unabhängig von der Unternehmensgröße.

Banken & Versicherungen

Online-Banking, Antragsstrecken, Vertragsabschluss. Besonders streng geprüft.

Apps & Portale

Buchungsportale, Streaming, Kommunikation. Alle B2C-Apps und -Webplattformen betroffen.

Ausnahme: Kleinstunternehmen

< 10 Mitarbeiter UND < 2 Mio € Jahresumsatz. Nur Dienstleistungen teilweise ausgenommen. Produkte-Anbieter immer betroffen.

Risiken bei Nicht-Umsetzung

Abmahnungen

Behindertenverbände und Verbraucherschutz können nach UKlaG abmahnen. Ähnlich wie bei DSGVO.

Bußgelder bis 100.000 €

Bei schwerwiegenden Verstößen können Marktüberwachungsbehörden empfindliche Bußgelder verhängen.

Vertriebsverbot möglich

Im Extremfall kann die Marktüberwachung das Produkt/Dienstleistungsangebot untersagen.

Häufige Fragen zu BFSG und Barrierefreiheit

Was ist das BFSG und ab wann gilt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102. Gültig seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher (B2C), ihre digitalen Angebote barrierefrei nach WCAG 2.1 AA und EN 301 549 zu gestalten.

Was kostet ein BFSG-Audit?

Unser Website-Audit beginnt bei 3.200 € (zzgl. MwSt.) für 5–6 Seitentypen. Für Online-Shops mit Checkout-Flow: ab 4.500 €. Re-Audits nach Umsetzung: 40 % Rabatt auf den Basispreis.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Drei Risiken: (1) Abmahnungen durch Behindertenverbände und Verbraucherschutz nach UKlaG. (2) Bußgelder durch Marktüberwachungsbehörden bis 100.000 € bei schweren Verstößen. (3) Im Extremfall Vertriebsverbot des betroffenen Angebots.

Was bedeutet WCAG 2.1 AA für meine Website?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA sind der internationale Standard für Barrierefreiheit. Kernthemen: Tastatur-Navigation, Farbkontraste (4,5:1 Standard / 3:1 Large), Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, Fokus-Management, klare Fehlermeldungen. Wir prüfen alle 50+ Erfolgskriterien.

Wie lange dauert ein Audit?

Standard-Website-Audit: 5–7 Werktage. E-Commerce-Shop-Audit: 7–10 Werktage (wegen Checkout-Flow). Inklusive Report-Besprechung und 2 Rückfragen.

Können Sie die Umsetzung übernehmen?

Ja. Über unser Beratungskontingent (500 €/Monat mit 2 h, zusätzliche Stunden zu 134 €) oder als Einzelprojekt. Technische Umsetzung (Theme-Anpassungen, WooCommerce-Checkout-Optimierung) machen wir direkt. Content-Anpassungen (Alt-Texte, Überschriften-Struktur) oft durch Ihr Redaktionsteam nach Schulung.

Reicht ein Accessibility-Plugin?

Nein. Overlay-Tools (UserWay, accessiBe etc.) gelten mittlerweile als nicht BFSG-konform. Behindertenverbände haben diese Tools explizit angeprangert. Echte Barrierefreiheit bedeutet: Markup, Struktur, Farben, Tastaturlogik direkt korrekt umsetzen. Plugins sind Pflaster, keine Lösung.

Audit oder Beratung anfragen

Sagen Sie uns, welcher Baustein Sie interessiert (Audit Website, Audit Shop, Schulung, Beratung). Wir melden uns mit Angebot innerhalb von 24 Stunden. Kostenlos und unverbindlich.

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