BFSG-Service aus München

Barrierefreie Website nach BFSG: Audit, Schulung, Umsetzung

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites und Online-Shops für Verbraucher barrierefrei sein. Wir prüfen Ihre Website nach WCAG und EN 301 549, schulen Ihr Team und begleiten die Umsetzung in WordPress, WooCommerce und Drupal.

Audit ab 3.200 € · Schulungen ab 1.500 € · Beratung ab 500 €/Monat

Start  ›  Produkte  ›  Barrierefreiheit für Websites

Auf einen Blick

Pflicht seit 28. Juni 2025: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden, darunter Online-Shops und andere Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr.
Ausnahme Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Prüfmaßstab In der Praxis EN 301 549 mit WCAG 2.1 Stufe AA. Wir prüfen alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA.
Bußgeld Bis zu 100.000 € bei einem Angebot, das die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt (§ 37 BFSG).
Unser Angebot Audit Website ab 3.200 €, Audit Shop ab 4.500 €, Schulungen je 1.500 €, Beratung ab 500 €/Monat (jeweils zzgl. MwSt.).

BFSG: Was Website- und Shop-Betreiber jetzt tun müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein, darunter Online-Shops, Buchungsstrecken und andere Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr. Prüfmaßstab in der Praxis sind WCAG 2.1 AA und EN 301 549.

Wir helfen bei der Umsetzung in vier Bausteinen: Audit, Schulung, Beratung, Umsetzung. Der Basisstundensatz beträgt 173 € (zzgl. MwSt.). Beratungskontingente starten ab 500 €/Monat.

Sie möchten zuerst die Rechtslage verstehen? Unser BFSG-Ratgeber 2026 erklärt Pflichten, Übergangsfristen und eine WordPress-Checkliste. Welches System sich eignet, zeigt der Vergleich Barrierefreies CMS: WordPress, Drupal und TYPO3.

Unsere Bausteine: Barrierefreiheit herstellen

Baustein 1: Audit Website

3.200 € zzgl. MwSt.

  • Automatische und manuelle Prüfung
  • Manueller Tastatur-Test (Fokus, Tab-Reihenfolge)
  • Fehler-Report mit Bewertung und Erläuterung
  • Gemeinsame Report-Besprechung (je ca. 1 h)
  • Handlungsempfehlungen, priorisiert
  • Umfang: 5–6 Einzelseiten bzw. Seitentypen
  • Wiederholter Test: 40 % Rabatt

Baustein 2: Audit E-Commerce-Shop

4.500 € zzgl. MwSt.

  • Alle Leistungen aus Baustein 1
  • Zusätzlich: Warenkorb-, Checkout- und Bestellprozess
  • Produkt-Filter und Kategorien-Navigation
  • Produkt-Detailseiten und Varianten-Auswahl
  • Zahlungsprozess und Bestellbestätigung
  • Umfang: 5–6 Seitentypen inkl. Conversion-Flow
  • Wiederholter Test: 40 % Rabatt

Baustein 3: Schulungen

je 1.500 € zzgl. MwSt.

  • Für Agenturen: Barrierefreie Projektumsetzung
  • Für Website-/Shop-Betreiber: Verantwortung und Redaktion
  • Für Redaktionen: Barrierefreies Content-Schreiben
  • Je halbtägig (4 h), bis 10 Teilnehmer
  • Online oder vor Ort in München
  • Schulungsunterlagen inklusive

Baustein 4: Beratungskontingent

ab 500 €/Mo zzgl. MwSt.

  • Zwei Beratungsstunden pro Monat inklusive
  • Zusätzliche Stunden: 134 €/h (reduziert)
  • Beratung zu EN 301 549 und WCAG 2.1
  • Mindestlaufzeit 3 Monate
  • Monatlich kündbar nach Mindestlaufzeit
  • Ideal für laufende BFSG-Umsetzungsprojekte

Wen das BFSG betrifft

Online-Shops (B2C)

Shops, die an Verbraucher verkaufen, sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen.

Banken und Versicherer

Bankdienstleistungen für Verbraucher nennt das BFSG ausdrücklich. Dazu zählen Online-Banking und digitale Antragsstrecken.

Apps und Portale

Websites und mobile Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Buchungs- und Ticketportale.

Ausnahme Kleinstunternehmen

Weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.

Risiken bei Nicht-Umsetzung

Abmahnungen

Verstöße gegen Barrierefreiheitspflichten können abgemahnt werden, ähnlich wie bei der DSGVO.

Bußgelder bis 100.000 €

Wer eine Dienstleistung anbietet, die die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nach § 37 BFSG ein Bußgeld bis 100.000 €.

Einschreiten der Marktüberwachung

Die Marktüberwachungsbehörde kann Maßnahmen anordnen. Im Extremfall darf das Angebot nicht weiter betrieben werden.

Häufige Fragen zu BFSG und Barrierefreiheit

Was ist das BFSG und ab wann gilt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, und für Dienstleistungen, die Verbrauchern nach diesem Datum angeboten werden. Dazu gehören Online-Shops und andere Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr.

Gilt das BFSG für meine Website?

Das BFSG gilt, wenn Sie über Ihre Website Verbrauchern eine Dienstleistung anbieten, zum Beispiel einen Online-Shop, eine Buchung oder einen Vertragsabschluss. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, sofern sie Dienstleistungen anbieten.

Was kostet ein BFSG-Audit?

Unser Website-Audit beginnt bei 3.200 € (zzgl. MwSt.) für 5–6 Seitentypen. Für Online-Shops mit Checkout-Flow: ab 4.500 €. Re-Audits nach Umsetzung: 40 % Rabatt auf den Basispreis.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Drei Risiken: (1) Abmahnungen. (2) Bußgelder bis 100.000 € nach § 37 BFSG, wenn eine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt. (3) Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde bis hin zur Untersagung des Angebots.

Gibt es Übergangsfristen für Websites?

§ 38 BFSG enthält Übergangsfristen bis 27. Juni 2030 für Produkte, die schon vor dem 28. Juni 2025 zur Erbringung einer Dienstleistung eingesetzt wurden, und für ältere Verträge. Selbstbedienungsterminals dürfen höchstens 15 Jahre weiterlaufen. Eine allgemeine Schonfrist für Websites und Online-Shops ergibt sich daraus nicht. Details im BFSG-Ratgeber.

Was bedeutet WCAG 2.1 AA für meine Website?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA sind der internationale Standard für Barrierefreiheit im Web. Kernthemen: Tastatur-Navigation, Farbkontraste (4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text), Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, Fokus-Management und klare Fehlermeldungen. Wir prüfen alle Erfolgskriterien der Stufen A und AA.

Wie lange dauert ein Audit?

Standard-Website-Audit: 5–7 Werktage. E-Commerce-Shop-Audit: 7–10 Werktage (wegen Checkout-Flow). Inklusive Report-Besprechung und 2 Rückfragen.

Können Sie die Umsetzung übernehmen?

Ja. Über unser Beratungskontingent (500 €/Monat mit 2 h, zusätzliche Stunden zu 134 €) oder als Einzelprojekt. Technische Umsetzung (Theme-Anpassungen, WooCommerce-Checkout-Optimierung) machen wir direkt. Content-Anpassungen (Alt-Texte, Überschriften-Struktur) oft durch Ihr Redaktionsteam nach Schulung.

Welches CMS ist barrierefrei?

WordPress und Drupal haben sich offiziell auf WCAG 2.2 AA verpflichtet. Bei TYPO3 ist ein barrierefreies Frontend möglich, die Redaktionsoberfläche gilt laut eigenem Accessibility-Team noch nicht als barrierefrei. Entscheidend sind aber Theme, Erweiterungen und Inhalte. Mehr im Vergleich Barrierefreies CMS.

Reicht ein Accessibility-Plugin?

Nein. Overlay-Tools ändern nichts an fehlerhaftem Markup, fehlenden Formular-Labels oder einer unlogischen Tastaturreihenfolge. Echte Barrierefreiheit bedeutet: Markup, Struktur, Farben und Tastaturlogik direkt korrekt umsetzen. Plugins sind Pflaster, keine Lösung.

Audit oder Beratung anfragen

Sagen Sie uns, welcher Baustein Sie interessiert (Audit Website, Audit Shop, Schulung, Beratung). Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden mit einem Angebot. Kostenlos und unverbindlich.

Oder per E-Mail: support@cms-admins.de · Termin mit Patrick Schlesinger buchen

Weiter im Themen-Cluster Barrierefreiheit

Barrierefreies CMS

WordPress, Drupal und TYPO3 im Vergleich: was die Systeme zusagen und wo Grenzen liegen.

Zum Vergleich

BFSG-Ratgeber 2026

Pflichten, Übergangsfristen nach § 38 BFSG und WordPress-Checkliste.

Zum Ratgeber

DSGVO-Beratung

Der zweite große Compliance-Block: Datenschutz, Cookie-Consent, AVV.

Mehr erfahren

Alle Produkte

Das komplette Leistungsportfolio im Überblick.

Zur Übersicht