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Impressum — Was muss eine Website-Impressumspflicht erfüllen?

Das Impressum ist die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung auf deutschen Websites, die Name, Anschrift und Kontaktdaten des Betreibers nennt.

Was bedeutet das?

In Deutschland verpflichtet das Telemediengesetz (TMG) alle geschäftsmäßig betriebenen Websites dazu, ein Impressum mit vollständigen Angaben zum Betreiber bereitzustellen. Dazu gehören Vor- und Nachname (bei Unternehmen: Firmenname und Rechtsform), eine ladungsfähige Anschrift, eine E-Mail-Adresse sowie bei Gewerbetreibenden die zuständige Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Impressum muss von jeder Seite der Website leicht auffindbar und dauerhaft erreichbar sein.

Die Pflicht betrifft nicht nur kommerzielle Seiten im engeren Sinne. Auch Blogs, die Werbung oder Affiliate-Links enthalten, Vereinswebsites und jede Website, die „in der Regel gegen Entgelt“ Inhalte verbreitet, brauchen ein vollständiges Impressum. Fehlt es oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen, die in der Praxis empfindliche Kosten verursachen können.

Neben dem TMG regelt auch der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) beziehungsweise der Medienstaatsvertrag (MStV) für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote zusätzliche Angaben wie einen verantwortlichen Redakteur. Bei GmbHs und Aktiengesellschaften kommen Pflichtangaben aus dem GmbHG hinzu, etwa Geschäftsführer und Sitz des Unternehmens.

Beispiel aus der Praxis

Sie betreiben eine WordPress-Website für Ihr Kleinunternehmen. Im Menü erscheint unten im Footer ein Link „Impressum“, der auf eine eigene WordPress-Seite unter /impressum/ verweist. Dort stehen Ihr vollständiger Name, Ihre Geschäftsadresse, Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Umsatzsteuer-ID. Wenn Sie die Seite über einen Hoster in Deutschland betreiben, reicht eine einzige Impressums-Seite aus. Achten Sie darauf, dass der Link im Footer auf jeder Unterseite sichtbar ist, nicht nur auf der Startseite. WordPress-Themes platzieren den Footer-Link in der Regel automatisch, wenn Sie die entsprechende Seite angelegt und als Impressum gekennzeichnet haben.

Häufiger Fehler

Viele Website-Betreiber vergessen, das Impressum nach einem Umzug oder einer Namensänderung zu aktualisieren. Eine veraltete Adresse gilt rechtlich als fehlendes Impressum. Prüfen Sie das Impressum mindestens einmal pro Jahr auf Aktualität. Ein zweiter häufiger Fehler: Das Impressum ist nur über drei Klicks erreichbar oder gar hinter einem Login versteckt. Es muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein, was in der Rechtsprechung in der Regel als maximal zwei Klicks von jeder Seite interpretiert wird. Nutzen Sie deshalb einen gut sichtbaren Footer-Link und vermeiden Sie JavaScript-only-Navigation, die Crawler nicht indizieren können.

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